z. B. für folgende Zwecke
Die Vielzahl der Aufgabenstellungen im Bereich der Immobilienbewertung erfordert stets individuelle Erarbeitung und Problemlösung.
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt gemäß
§194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nach standardisierten und normierten Verfahren.
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Komplexität des Auftrags in Anlehnung an die Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung. Sie kann nach Zeitaufwand oder nach vorheriger Absprache als Pauschalhonorar vereinbart werden.
Entsprechend des jeweiligen Anforderungsprofils unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Vielen Dank, dass Sie mich kontaktiert haben.
Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.